Kreis Wesel Am Sonntag, 15. Mai 2022, wird der neue Landtag gewählt. Dr. Lars Rentmeister, Kreiswahlleiter für den Kreis Wesel, erinnert: „Die Wählerinnen und Wähler, die per Briefwahl abstimmen möchten, sollten den hellroten Wahlbrief mit den gekennzeichneten Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein spätestens am Mittwoch, 11. Mai 2022, absenden. Dann ist die rechtzeitige Zustellung beim Wahlamt der Gemeinde gewährleistet.“

Damit alle Stimmen gültig sind, müssen die Hinweise im beigefügten Merkblatt zur Briefwahl, das den Wahlunterlagen beiliegt, genau beachtet werden. Die Briefwahlunterlagen können innerhalb des Bundesgebietes mit der Deutschen Post AG kostenfrei zurückgesandt werden. „Für den rechtzeitigen Eingang ihrer Wahlunterlagen bei der Gemeinde sind die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst verantwortlich“, so Dr. Rentmeister.

Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch noch bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt an seinem Wohnort abgeben.

Kurzentschlossene können nur noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Gemeinde beantragen. Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt während der Öffnungszeiten stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Unterlagen werden dann unmittelbar im Wahlamt ausgehändigt und es besteht die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben.

Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann oder Wahlberechtigte aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden.

Quelle: Kreis Wesel