Bürger- und Ordnungsamt: Traditionelle Osterfeuer sind nicht erlaubt
Das Bürger- und Ordnungsamt weist daraufhin, dass die Osterfeuer auch in diesem Jahr nicht stattfinden können. Aufgrund der Coronaschutzverordnung sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich nicht erlaubt, hierunter fallen auch die traditionellen Osterfeuer.
Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz ist das Verbrennen und Abrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Brauchtumsfeuer. Ebenso darf Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung, insbesondere von Gartenabfällen, missbraucht werden, da dies ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz darstellt.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)