Minister Laumann: Rund 1.700 vom Land geförderte Ausbildungsplätze stehen in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Pflegefachassistenzausbildung ist in Nordrhein-Westfalen Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Sie löst die Ausbildungen in der Altenpflegehilfe sowie Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz ab.  Die Übergangsphase, in der auch noch die bisherigen Ausbildungen begonnen werden konnten, ist am 30. Juni 2021 abgelaufen. Dadurch ist der Weg für die Pflegefachassistenzausbildung, in der die beiden bisherigen Ausbildungen zusammengeführt wurden, frei.

„Wir wollen möglichst vielen motivierten Interessentinnen und Interessenten den Einstieg in die attraktive staatlich anerkannte einjährige Pflegefachassistenzausbildung eröffnen. Dass dies gelingt, zeigt das große Interesse an der Ausbildung, von der uns auch die Pflegeschulen berichten. Und so stellen wir allein für die zweite Jahreshälfte rund 1.700 landesgeförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Zum Vergleich: In der bisherigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe wurden bislang jährlich etwa 600 Plätze für Schülerinnen und Schüler durch das Land gefördert. Außerdem bekommen zukünftig alle Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung, was bislang in der Altenpflegehilfeausbildung nicht selbstverständlich war“, erklärt Laumann.

Besonders engagierte und geeignete Absolventinnen und Absolventen der Pflegefachassistenzausbildung haben die Möglichkeit, in eine dreijährige Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau einzusteigen und diese um bis zu ein Jahr zu verkürzen.

Für eine bedarfsgerechte Ausbildung in der neuen Pflegefachassistenz fördert das Land Nordrhein-Westfalen den Schulplatz von Auszubildenden, die ihre praktische Ausbildung im Bereich der Altenhilfe ableisten. Die Pflegeschulen erhalten einen pauschalierten Festbetrag je Auszubildendem oder Auszubildender in Höhe von bis zu 585 Euro pro Monat. Dies gilt unabhängig von der Trägerschaft der Pflegeschule in ganz Nordrhein-Westfalen. Auszubildende, die ihren Ausbildungsvertrag mit einem Krankenhausträger abgeschlossen haben, werden wie bislang über das Krankenhausfinanzierungsgesetz refinanziert.

Hintergrund:

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung war es notwendig, auch die landesrechtlich geregelten einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Diese wurden nun in der einjährigen Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalen zusammengeführt. Weitere Informationen unter: https://www.mags.nrw/pflegeberufereform-pflegeassistenzausbildung.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an:  Telefon 0211 855-5.

(Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW)