ab Mittwoch wieder möglich
Ab Mittwoch, 18. August 2021, können Bürgerinnen und Bürger ihre Corona-Schutzimpfung während der Öffnungszeiten in den Impfstandorten in Wesel und Moers in ihre Impfausweise nachtragen lassen.
Hierfür muss neben einem Impfausweis ein entsprechender Nachweis über die vollständige Impfung (Impfbescheinigung oder gültiger Impfausweis) sowie ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Das Angebot ist kostenfrei und gilt für alle Menschen, die eine Corona-Schutzimpfung nachweisen können. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
Für den Nachtrag müssen Bürgerinnen und Bürger persönlich erscheinen.
Die Öffnungszeiten der Impfstandorte sind unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/impfen-ohne-termin/ einsehbar.