Mit dem personellen Ausbau der Verbraucherberatungsstellen in Dinslaken und Wesel soll das bisherige Informations-, Beratungs- und Aktionsangebot zukunftsorientiert ergänzt werden und einen konkreten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel schaffen. Die VZ will mit dem personellen Ausbau insbesondere einen verbesserten Zugang zu den Angeboten der Beratungsstelle schaffen sowie Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Schutz der Beratungssituation stärken.
Die Kreisverwaltung begrüßt und unterstützt den Antrag der VZ NRW e. V. Voraussetzung für eine Förderung sind allerdings eine Kofinanzierung des Landes (50 % der Gesamtkosten) sowie jeweils eine anteilige Finanzierung durch die Standortkommunen Dinslaken und Wesel (25 % der Gesamtkosten). Eine entsprechende Zusage des Landes NRW liegt der VZ bereits in Form einer Verpflichtungsermächtigung vor. Sie beinhaltet, dass das Land bei kommunaler Zustimmung zu einem Ausbau der Verbraucherarbeit in der Fläche auf Dauer 50 % der Ausbaukosten übernimmt, unter der Voraussetzung, dass sich im Gegenzug der Kreis Wesel und die Standortkommunen Dinslaken und Wesel verpflichten, den erforderlichen Kommunalanteil von 50 % zu tragen. Aufgrund dieser Finanzierungszusage des Landes ist eine zeitnahe Entscheidung auf der kommunalen Ebene erforderlich.
Die Kreisverwaltung wird nun kurzfristig Gespräche mit den beiden Standortkommunen führen und bis zum 4. Sitzungszug 2021 ein tragfähiges Konzept für die beiden Verbraucherberatungsstellen in Dinslaken und Wesel vorlegen. Der Kreis Wesel fördert den Standort der Verbraucherberatungsstelle in Moers seit 2020 anteilig mit insgesamt 1,5 Stellenanteilen.