Land regelt Quarantäne in Schulen neu

Erweiterte Möglichkeiten der Freitestung

Hinsichtlich Quarantäne und Testung gibt das Ministerium für Schule und Bildung neue Regelungen vor, die zum Ziel haben, die Anzahl der durch Quarantäne vom Schulbesuch ausgeschlossenen Schüler zu verringern.

Grundsätzlich gilt weiterhin: 

Um Infektionen zu vermeiden gelten uneingeschränkt die AHA+L-Regeln.

Es wurden folgende Neuregelungen getroffen:

1) Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne ist hauptsächlich auf infizierte Personen zu beschränken.

In Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter die Quarantäneregelung zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung erweitern.

Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen. 

2) Zusätzliche Testungen an weiterführenden Schulen

An den weiterführenden Schulen werden zukünftig drei statt zwei  Tests pro Woche durchgeführt. Die Testungen finden Montag, Mittwoch und Freitag ab dem 20.September 2021 statt. 

Diese Änderung betrifft nicht die Grund- und Förderschulen sowie weitere Schulen mit Primarstufen, in denen das Lolli-Test-Verfahren durchgeführt wird.

3) „Freitestung“ von Kontaktpersonen

Kommt es innerhalb der Klasse zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung nach dem 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person).

Die Freitestung findet nicht in der Schule und nicht im Theater am Marientor statt. Sie kann bei einem niedergelassenen Arzt oder in einem privaten Testzentrum, das PCR-Testungen anbietet, durchgeführt werden. Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können ebenfalls rückwirkend von dieser Regelung Gebrauch machen. 

Die oben erläuterte Regelung gilt nicht für Quarantäneanordnungen, die in nicht-schulischem, z. B. privatem Kontext erfolgten. 

Bei positivem PCR-Test kann die Quarantäne weder verkürzt noch beendet werden. 

4) Zugangsbeschränkung bei Verweigerung von Maske oder Test

Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schüler*innen als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sieht die Landesregelung vor, Schülerinnen und Schüler, die sich weigern eine Maske zu tragen oder der Testpflicht nachzukommen, vom Unterricht und vom Aufenthalt im Schulgebäude auszuschließen. 

Hiervon ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler, die  ärztlich attestiert von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit sind. 

Bitte beachten:

Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung von 8 bis 20 Uhr im Impfzentrum/Theater am Marientor an der Plessingstraße 20 impfen zu lassen. Schützen Sie aber auch sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen kostenlosen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)