Absage der Osterfeuer 2021
Rheinbgerg Zum Osterfest im Jahr 2021 werden durch die Stadt Rheinberg leider keine Genehmigungen für das Abbrennen von Osterfeuern erteilt.
Grund hierfür sind die weiterhin geltenden Regelungen für Veranstaltungen in der CoronaSchVO NRW. Hiernach sind grundsätzlich alle Veranstaltungen untersagt. Nicht gestattet sind sowohl die öffentlichen Osterfeuer, als auch private Feuer in jeglicher Form im heimischen Garten.
Das Ordnungsamt der Stadt Rheinberg bittet daher, keinen Baum- und Strauchschnitt oder anderes Material an den bekannten Osterfeuerplätzen abzuladen bzw. dort durch Veranstalter zu sammeln.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von Grün- und Gartenabfälle nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes grundsätzlich verboten ist. Bereits angesammeltes Holz für Feuerstellen darf demnach nicht verbrannt werden, sondern muss ordnungsgemäß über öffentliche Annahmestellen für Grün- und Gartenabfälle entsorgt oder ggf. gehäckselt und auf dem eigenen Grundstück ausgebracht werden.
Die Stadt Rheinberg bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung und ihr Verständnis und hofft, dass im nächsten Jahr wieder ein normales Osterfest stattfinden kann.
(Quelle:Pressemitteilung Stadt Rheinberg)