Diese Regelungen gelten ab Donnerstag, 6. Mai 2021
Private Kontakte
Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.
Ausgangsbeschränkung
Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.
Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte
Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.
Übriger Einzelhandel
Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, und bis zu einer Inzidenz von 150 an drei aufeinander folgenden Werktagen ist Terminshopping mit negativem, aktuellem Schnelltestergebnis und Maske im Kreis Wesel wieder möglich. Auch die Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig. Seit dem 3. Mai 2021 werden vollständig geimpfte und genese Personen negativ Getesteten gleichgestellt.
Sport
Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.
Kultur/Freizeit
Präsenzveranstaltungen sind verboten.
Körpernahe Dienstleistungen
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden. Seit dem 3. Mai 2021 werden vollständig geimpfte und genese Personen negativ Getesteten gleichgestellt.
Gastronomie
Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich.
Schulen
Seit Donnerstag, 29. April 2021, befinden sich die Schulen im Kreis Wesel im Distanzunterricht. Sollte die Inzidenz im Kreis Wesel bis einschließlich Donnerstag, 6. Mai 2021, weiterhin unter dem Wert von 165 liegen, startet – vorbehaltlich der entsprechenden Feststellung durch das MAGS NRW – der Wechselunterricht am Montag, 10. Mai 2021, wieder.
Kindertagesbetreuung
KiTas und Kindertagespflegepersonen bieten seit Donnerstag, 29. April, nur noch eine Notbetreuung an. Sollte die Inzidenz im Kreis Wesel bis einschließlich Donnerstag, 6. Mai, weiterhin unter dem Wert von 165 liegen – vorbehaltlich der entsprechenden Feststellung durch das MAGS NRW – startet die eingeschränkte Regelbetreuung am Montag, 10. Mai 2021, wieder.
Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW wird ggfs. Änderungen des Inzidenzbereichs des Kreises durch eine entsprechende Verordnung festlegen. Der Kreis Wesel wird diese dann zeitnah kommunizieren.
Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde am Donnerstag, 22. April 2021, verkündet, und trat am Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Das bundesweite Gesetz regelt u. a. die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Der gesamte Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt hier einsehbar.