Neue Coronaschutzverordnung gilt ab 28. Mai 2021
Neukirchen-Vluyn Gestern hat das Land NRW die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab morgen, Freitag, 28. Mai 2021, in Kraft tritt. Sport ist dann auf der Zentralen Sportanlage und den Schulhöfen (ab 16 Uhr) wieder für Vereine im Kontaktsport bis 25 Personen sowie in kontaktfreien Sportarten möglich.
„Die Vereine können ihren Sport nun wieder auf der Zentralen Sportanlagen und den Schulhöfen betreiben, das ist eine sehr gute Neuigkeit“, so Bürgermeister Ralf Köpke. „Sie hatten im letzten Jahr bereits Hygienekonzepte erarbeitet und erfolgreich umgesetzt, die jetzt erneut zum Tragen kommen.“ Testnachweise und Rückverfolgbarkeit müssen laut Coronaschutzverordnung beim Kontaktsport gewährleistet sein.
Vereine müssen die Nutzung der Anlagen für den Kontaktsport vorab dem Sportamt anzeigen. Eine formlose Anzeige ist ausreichend.
Auch Privatpersonen können die Zentrale Sportanlage und die Schulhöfe nutzen, zunächst aber nur für kontaktfreien Sport.
Bürgermeister Köpke: „Eine Perspektive für die Öffnung für alle Nutzerinnen und Nutzer und Sportarten ist die Inzidenzstufe 1, also ein Inzidenzwert unter 35. Wenn dieser sowohl im Kreis Wesel als auch im Land NRW vorliegt, kann auf Testnachweise verzichtet werden.“ Tagesaktuell hat der Kreis Wesel eine 7-Tage-Inzidenz von unter 35, das Land NRW einen Wert von unter 50.
(Quelle:Pressemitteilung Stadt Neukirchen-Vluyn)