Kreis Wesel Mit großer Freude und Genugtuung hat die CDU–Kreistagsfraktion Wesel heute das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zur Klage der Kreise Viersen und Wesel sowie der
Kommunen Kamp–Lintfort, Neukirchen–Vluyn, Rheinberg und Alpen gegen die Bedarfsermittlung,
sowie die Anhebung der Versorgungszeiträume zur Kenntnis genommen.
„Damit ist der RVR als zuständige regionale Planungsbehörde nunmehr aufgefordert, die
Auswirkungen dieser Rechtsprechung in seinem Regionalplan zu würdigen“ resümiert Frank
Berger, Fraktionsvorsitzender der CDU–Kreistagsfraktion.
Berger weiter: „Damit ist der Teil des aktuellen Regionalplanentwurfs zum Thema BSAB–Flächen
nicht mehr diskussionsfähig und es zeigt sich, dass die von der rot–grünen Landesregierung
seinerzeit ins Leben gerufene Bedarfsermittlung Makulatur ist und deshalb: Alles auf Anfang!“
Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zur Klage der Kreise Viersen und Wesel sowie der
Kommunen Kamp–Lintfort, Neukirchen–Vluyn, Rheinberg und Alpen gegen die Bedarfsermittlung,
sowie die Anhebung der Versorgungszeiträume zur Kenntnis genommen.
„Damit ist der RVR als zuständige regionale Planungsbehörde nunmehr aufgefordert, die
Auswirkungen dieser Rechtsprechung in seinem Regionalplan zu würdigen“ resümiert Frank
Berger, Fraktionsvorsitzender der CDU–Kreistagsfraktion.
Berger weiter: „Damit ist der Teil des aktuellen Regionalplanentwurfs zum Thema BSAB–Flächen
nicht mehr diskussionsfähig und es zeigt sich, dass die von der rot–grünen Landesregierung
seinerzeit ins Leben gerufene Bedarfsermittlung Makulatur ist und deshalb: Alles auf Anfang!“
Quelle:Pressemitteilung ud Foto CDU Kreistagsfraktion