Moers. (pst) Auch in diesem Jahr besteht für Denkmaleigentümerinnen und –eigentümer die Möglichkeit, bei der Stadt Moers eine Förderung für Baumaßnahmen an ihren denkmalgeschützten Gebäuden zu beantragen. Bis zur Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen sind förderfähig. Die Zuschüsse betragen im Einzelfall mindestens 200 und maximal 10.000 Euro. Die Baumaßnahme muss im Jahr 2022 durchgeführt und auch abgerechnet werden. Sie darf weder begonnen haben noch dürfen Aufträge erteilt sein. Die Fördermittel werden von der Stadt Moers und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch besteht nicht. Anträge nimmt die Untere Denkmalbehörde der Stadt Moers entgegen.

Infobox: Weitere Auskünfte erteilt die Untere Denkmalbehörde: Stadt Moers, Fachbereich 6, Untere Denkmalbehörde, 47439 Moers. Telefon: 0 28 41 / 201- 492 oder -425.

 

Quelle: Stadt Moers