Duisburg Die Stadt Duisburg bietet nächste Woche wieder dezentrale Impfungen an nachstehenden Standorten, jeweils von 10 bis 16 Uhr, an:
Montag, 11.04.: Ev. Kirchengemeinde, Kirchstraße 105, 47198 Duisburg
Dienstag, 12.04.: Petershof Marxloh, Mittelstraße 2, 47169 Duisburg
Mittwoch, 13.04.: Auferstehungsgemeinde Ungelsheim, Blankenburger Straße 103, 47259 Duisburg
Donnerstag, 14.04.: Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius Walsum, Pfarrhaus Kardinal von Galen, Elisabethstraße 8, 47178 Duisburg
An den vorgenannten Standorten werden auch Impfungen mit Novavax durchgeführt.
Bitte beachten!
Stadt Duisburg bietet stationäre Impfungen und Impfdokumentation im Averdunk Centrum an
Das städtische Impfzelt am Bahnhofsvorplatz an der Mercatorstraße stellt Ende nächster Woche seinen Betrieb ein.
Letztmalige Impfungen sind dort noch am Dienstag, 12. und Mittwoch, 13. April, jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr und Donnerstag, 14. April, von 13 bis 14 Uhr, möglich.
Die Stadt Duisburg bietet stattdessen ab Mittwoch, 20. April, im Averdunk Centrum an der Königstraße stationäre Impfungen an.
Durch den Umzug in das Einkaufscenter in unmittelbarer Bahnhofsnähe, kann der logistische Aufwand deutlich geringer gehalten und können die Impfungen wetterunabhängiger durchgeführt werden.
Auch die Impfdokumentation, welche u. a. Impfzertifikate ausstellt und die derzeit noch in einem Container auf dem Gelände des Theaters am Marientor (TaM) untergebracht ist, zieht ins Averdunk Centrum und nimmt dort ebenfalls ab dem 20. April den Betrieb auf.
Ab Montag, 11. April, sind aufgrund des Umzugs daher keine persönlichen Vorsprachen am TaM mehr möglich. Die Kolleginnen und Kollegen sind aber weiterhin per E-Mail unter impfdokumentation@stadt-duisburg.de erreichbar.
Die Öffnungszeiten sowohl des neuen Impfzentrums als auch der Impfdokumentation orientieren sich ab dem 20. April an denen des Impfzeltes:
dienstags und mittwochs sowie freitags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 13 bis 20 Uhr.
Sonntags und montags werden keine Impfungen und keine Impfdokumentationen angeboten; das Impfzentrum bleibt an diesen Tagen geschlossen.
Hinweise zur Impfung
Die Impfungen sind kostenlos. Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen.
Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html).
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Eine Booster-Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immungeschwächte Personen möglich.
Auch 12- bis 17-Jährige können sich nach der entsprechenden Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums nun boostern lassen. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech, Moderna oder Novavax). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
Kinderimpfungen
Während der vorgenannten Öffnungszeiten und ohne vorherige Terminvereinbarung sind kostenlose Kinderimpfungen ausschließlich am stationären Impfstandort in der Innenstadt möglich.
Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Arzt geklärt werden.
Da entsprechende Impfungen bei Kindern inzwischen auch von Hausärzten/Allgemeinmedizinern durchgeführt werden dürfen, erfolgen die Kinderimpfungen seit dem 1. April nicht mehr von Kinderärzten, sondern von Allgemeinmedizinern.
Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben.
Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde.
Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.
Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Der Impfarzt vor Ort informiert über den Zeitpunkt, an dem die Zweitimpfung erfolgen kann.
Bitte beachten:
Schützen Sie sich aber auch und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.
Quelle: Stadt Duisburg