Zusätzlich wird eine Aufstiegsmöglichkeit für Kleinlebewesen und flugunfähige Jungvögel installiert, die es den Tieren ermöglicht, das Wehr flussaufwärts zu überwinden. Im Anschluss daran wird der Biberdamm kleinschrittig geöffnet, so dass zunächst eine Angleichung des Wasserspiegels vor und hinter dem Biberdamm erfolgt und eine Sogwirkung, die ggf. andere Tierarten beeinträchtigt, weitestgehend verhindert wird. Erst danach darf der Biberdamm vollständig entfernt werden.
Mit den nun vom Kreis Wesel genehmigten Maßnahmen sollen sowohl der Lebensraum der in der Ley ansässigen Biber als auch der dort lebenden Teichrallen geschützt werden. Gleichzeitig sollen so Überschwemmungen bei möglichen Starkregenereignissen vermieden werden.
Nach Abschluss der baulichen Maßnahmen ist ein vor Ort Termin für die Medien geplant. Der Kreis Wesel wird hierzu rechtzeitig informieren.