Sozialämter und Jobcenter stellen vereinfachte Leistungsgewährung sicher

Das Arbeits- und Sozialministerium stellt den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung in den Hochwassergebieten sicher
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Zwei neue Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
stellen die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung in den von
der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli betroffenen Regionen sicher.
Da einige Sozialämter und Jobcenter in den betroffenen Gebieten aufgrund von Unwetterschäden nicht regulär arbeiten können, sollen pragmatische Regelungen die Beantragung und Auszahlung der Leistungen
auch dann möglich machen, wenn die übliche Bearbeitung nicht möglich
ist.
Minister Karl-Josef Laumann: „Die Unwetter-Opfer, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, brauchen jetzt schnelle Hilfe und Sicherheit, dass
sie auch künftig Unterstützung bekommen. Wer alles verloren hat,
braucht jetzt nicht noch die unbegründete Sorge, dass das Amt die Leistungen streicht. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der zuständigen Stellen die Leistungsgewährung unter
oft schwierigen Bedingungen sicherstellen.“
In den beiden Erlassen geht es im Kern um die Sicherstellung einer weiteren Finanzierung von bisherigen Miet- und Heizkosten und einer möglicherweise erforderlichen Übergangsunterkunft. Der Starkregen hat in
den betroffenen Gebieten auch bei Empfängern von Grundsicherungsleistungen zu Schäden am Hausrat geführt. Diese können über die Erstausstattung für die Wohnung zeitnah ersetzt werden. Auf diese und weitere Unterstützungsmöglichkeiten weist das Ministerium die Jobcenter
und Sozialämter für Leistungsbezieher hin, die Opfer der Unwetter geworden sind.

Für die allgemeine Leistungsbewilligung nach den Sozialhilferegeln gilt
zudem ein vereinfachtes Weiterbewilligungsverfahren, wonach Grundsicherungsleistungen auch dann weitergeleistet werden, wenn Geschädigte entsprechende Nachweise noch nicht vorlegen können. Neuanträge werden ebenfalls ohne intensive Nachweisprüfung vorübergehend
und unter Vorbehalt bewilligt.
Für alle weiteren notwendigen Sozialhilfeleistungen wurden die betreffenden Kommunen gebeten, ähnlich unbürokratisch zu verfahren.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

(Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW)