Duisburg Der Bebauungsplanentwurf Nr. 1273 –Neumühl– „Almastraße“ liegt von
Mittwoch, 11. Mai, bis einschließlich Freitag, 24. Juni, öffentlich aus. Ziel und
Zweck des Bebauungsplanes ist, nach Beseitigung des baulichen Bestandes
ein Wohnquartier zu entwickeln. Der Planentwurf kann in dem vorgenannten
Zeitraum im Internet unter www.duisburg.de/bauleitplanung öffentlich
eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können hierzu
Stellungnahmen abgeben werden. Diese sind an den Oberbürgermeister der
Stadt Duisburg zu richten und können beim Amt für Stadtentwicklung und
Projektmanagement abgegeben werden.
Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum ebenfalls im Amt für
Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich–Albert–Lange–Platz 7
in der Stadtmitte eingesehen werden. Termine zur Einsichtnahme sind
telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter (0203) 283–5611 oder per E–Mail an
c.beier@stadt–duisburg.de innerhalb der Auslegungsfrist individuell zu
vereinbaren. Auskünfte zu dem Entwurf können nur telefonisch oder nach
vorheriger Terminabsprache gegeben werden.
Quelle: Stadt Duisburg