Was gibt es bei der Kassensicherungsverordnung zu beachten?
IHK informiert über TSE-Pflicht
Kassensysteme in Unternehmen müssen ab dem 1. April mit einerzertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung(TSE) ausgestattet sein. Denn elektronische Kassensysteme speichern Daten und bereiten Buchungsvorgänge vor. Versagen diese Speicher oder gehen kaputt, gewährleistet eine TSE dabei die automatische und revisionssichere Archivierung aller Kassendaten.Was das genaufür Unternehmenbedeutet und welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind, erklärt die Niederrheinische IHK in einem kostenlosen Webinar am 23. März, von 16 bis 17:30 Uhr .Die Anmeldung ist ab sofort möglich, unter www.ihk-niederrhein.de/veranstaltungen.
(Quelle : Niederrheinische IHK)