Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht Volksfeste noch nicht wieder in greifbarer Nähe. Spahn: [… „Eins haben wir immer gesagt: Das, was als Letztes wieder gehen können wird, ist Party.“ Partys, Großveranstaltungen, Feiern, Karneval, Wiesn, Schützenfest seien „leider genau das, wo dieses Virus sich am schnellsten ausbreitet“ Es sei unmöglich, jetzt zu sagen, was im Herbst geht und was nicht …] . Wachsender Optimismus angesichts sinkender Corona Fallzahlen und ersten Stimmen doch das Schützenfest durchzuführen haben wir vernommen.
Bei allem Verständnis dafür. Die aktuelle Situation sieht, insbesondere für uns Entscheidungsträger im Vorstand, eklatant anders aus.
Es wird kein Schützenfest 2021 geben! Diese Entscheidung ist alternativlos.
Schützenfeste und alle öffentlichen Veranstaltungen, die damit im Zusammenhang stehen (Grenadier- und Kindergrenadiertreffen, Festschriftvorstellung, etc.) sind bis zum 01.9.2021 durch die gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW verboten!
Wir möchten Euch mit dieser Stellungnahme transparent darlegen, warum diese Entscheidung so getroffen wurde und auch heute wieder so getroffen werden würde.
Wir haben in den letzten anderthalb Jahren alle möglichen Wendungen der Corona-Pandemie verfolgt, den Winkelzügen der Politik und deren Verordnungen. Eine seriöse Planbarkeit ist deshalb nicht gegeben und wir müssen uns leider weiterhin in Geduld üben.
Auch die geplanten Alternativveranstaltungen sind auf Grund fehlender Verordnungen momentan nicht genehmigungsfähig. Eine Verschiebung des Schützenfestes in das nächste Jahr ist unrealistisch.
Wir haben im Vorstand entschieden den „normalen“ Rhythmus beizubehalten (Oktoberfest 2022/Schützenfest 2023).
Wir sind mindestens genauso traurig über die Absage wie Ihr und wir feiern auch gerne, aber wir haben hier auch eine immense Verantwortung zu tragen und wir werden uns nicht in ein gesundheitliches, rechtliches und finanzielles Abenteuer begeben.
Das sind wir den Mitgliedern, den Orsoyern und uns schuldig.
Es wird (in welcher Form auch immer) im Herbst eine Mitgliederversammlung geben, wo auch die Themen zukünftiger Mitgliedsbeitrag und die Biermarkenausgabe besprochen werden.
Auch die Themen Orden, Ehrungen, Kindergrenadiere etc. haben wir alle im Blick und diese fallen nicht unter den Tisch! Sobald es möglich wird, werden wir hier agieren.
Der verein bittet um Verständnis und Geduld und begfündet die Entscheidung: Die Coronapandemie ist noch nicht vorbei – wir sind in erster Linie der Gesundheit aller Teilnehmer und unserer Mitglieder, insbesondere unseren älteren Mitgliedern verpflichtet.
Neben den später angeführten Faktoren ist immer noch nicht abschätzbar, wie sich die Pandemie weiterentwickelt. Ob Reiserückkehrer oder Mutationen (Delta Variante) die Situation wieder verschärfen und neue Gegenmaßnahmen erwarten lassen.
Eine angestrebte Herdenimmunität im September ist nicht realistisch.
Wir stehen im ständigen Kontakt mit Behörden, Festwirt, Musikern und vielen anderen Betroffenen. Auch der Kontakt zum Virologen Alexander Kekulé wurde hergestellt.
Es raten alle dringend (und ausnahmslos!) von einer Durchführung ab!
Allgemein gilt, dass Schützenfestveranstaltungen von den Behörden ganz anders behandelt werden, wie z.B. die Gastronomie, Sportvereine oder private Feiern.
Mit erheblich mehr Besonderheiten und Auflagen, die es zu berücksichtigen gilt.
Schützenfeste und alle öffentlichen Veranstaltungen, die damit im Zusammenhang stehen (Grenadier- und Kindergrenadiertreffen, Festschriftvorstellung, etc.) sind bis zum 01.9.2021 durch die gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW verboten! Auch kleinere, öffentliche Zusammenkünfte (wie z.B. eine Besenübergabe) fallen darunter. Die Ordnungsbehörden sind angehalten, dies strikt umzusetzen und zu kontrollieren. Bei Zuwiderhandlung werden teils empfindliche Geldbußen fällig.
Für den 01.09.2021 besteht eine vage Ankündigung zur Freigabe von Festen. Die ist aber noch nicht präzisiert und die Behörden können auf dieser Grundlage keine Genehmigung erteilen.
Sollte irgendwann eine Präzisierung der Verordnung für den 01.09.2021 erfolgen (wann auch immer!?), ist immer noch ein Hygienekonzept angezeigt, welches nicht nur beim Ordnungsamt,
sondern auch beim Gesundheitsamt frühzeitig eingereicht und genehmigt werden muss.
Was heißt Hygienekonzept?
Es müssen alle Veranstaltungsareale (Zelt/Kirmes/Schießplatz) des Schützenfestes abgesperrt werden und die jeweiligen baurechtlich und sicherheitstechnischen Vorschriften eingehalten werden. Es sind Zugangskontrollen durchzuführen (Geimpfte, Genesene, Getestete). Masken und Abstandsregeln, sowie ein Sitzplan sind möglich. Dies ist aber nicht planbar, da es noch nicht präzisiert ist. Außerdem kommt von Vereinsseite eine Selektion für uns nicht in Frage.
Auch für die Umzüge muss ein Hygienekonzept erstellt werden. Die Rahmenbedingungen dafür sind, auf Grund fehlender Präzisierung in den Verordnungen, auch noch unbekannt.
Logistisch und finanziell (Security) ist alleine diese Umsetzung für den BSV nicht durchführbar.
Außerdem ist Folgendes zu beachten:
Großveranstaltungen sind lange nicht durchgeführt worden, haben besonders scharfe Auflagen und stehen unter besonderer Beobachtung der Ordnungsbehörden und der Allgemeinheit.
Verstöße gegen diese Auflagen werden strikt (und teuer) geahndet. Die Haftungsfrage ist ebenfalls nicht geklärt. Im Zweifel haftet der Bürgerschützenverein als Veranstalter mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.
Aber selbst wenn widererwartend alles supergut laufen würde und auch Rahmenbedingungen zeitnah bekannt würden, auf welche man sich einstellen kann, sind auch noch folgende Faktoren mit zu berücksichtigen:
– Ja, es gibt viele Menschen, die gerne feiern würden und ein Schützenfest feiern möchten. Es gibt aber auch viele Menschen, die erstmal zurückhaltend nach so einer langen Zeit reagieren und ein Schützenfest oder Menschenansammlungen meiden.
– Wir wären das einzige Fest in weitem Umkreis, was unter Umständen dazu führt, dass Personenkreise angezogen würden, die wir nicht dabeihaben wollen, aber unsere eigentliche Klientel fernbleibt.
– Viele Familien haben momentan andere Prioritäten, wie z.B. einen Urlaub nach so langer Zeit. Und gerade im September haben viele Mitglieder bereits angekündigt, dann verreisen zu wollen.
– Mitwirkende Musiker und Musikkapellen haben seit Monaten nicht zusammen geprobt und nach Rücksprache mit Verantwortlichen ist es auch fraglich, ob sie so ein Schützenfest überhaupt durchhalten können.
– Offizielle Grenadier- und Kindergrenadiertreffen sind auch frühestens erst wieder ab September möglich.
– Der Zeitfaktor (incl. 6 ½ Wochen Sommerferien). Es wird immer schwieriger in der Kürze der Zeit den erforderlichen Schriftverkehr incl. Genehmigungsverfahren etc. abzuhandeln, zumal bislang die gesetzliche Grundlage fehlt.
– Die Teilnahme von Gastvereinen ist auch nicht zu erwarten.
– Eine Verlegung in den Herbst ändert an der Situation nichts und es würden neue Probleme auftreten, wie z.B. die Verfügbarkeit eines Zeltes, Personal, Wetter etc.
– Sämtliche bekannten Schützen- und Oktoberfeste, sowie Großveranstaltungen sind abgesagt, auch im Herbst.
– Ausgaben und Einnahmen sind unter diesen Rahmenbedingungen unkalkulierbar
– Die Rücksprache mit anderen Schützenvereinen und deren Verantwortlichen ergibt die gleiche Meinung
– Die Auflagen für den Festwirt sind auch noch unbekannt, wie z.B. Glasreinigung der Biergläser, Ausgestaltung der Toilettenwagen (getrennte Ein-/Ausgänge) usw.
– Viele weitere Gründe mehr
Diese Stellungnahme ist in enger Abstimmung mit den Ordnungsbehörden und dem Zeltwirt erfolgt.
Geschäftsführer Klaus Kittel und Präsident Andreas Blumenstengel haben immer ein offenes Ohr und solltet Ihr noch Fragen haben, könnt ihr uns gerne kontaktieren.
(Quelle: Pressemitteilung BürgerschützenvereinOrsoy)