Auslegung des Bebauungsplans Nr. 1106 –Beeck– „Grüngürtel Duisburg-Nord“

Duisburg Der geänderte und ergänzte Bebauungsplanentwurf Nr. 1106 –Beeck– „Grüngürtel Duisburg-Nord“ liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht von Montag, 12. April, bis einschließlich Freitag, 7. Mai, öffentlich aus. Ziel und Zweck des Bebauungsplanentwurfs ist die Schaffung eines Puffers zwischen Industrieanlagen und Wohnbebauung, die Entwicklung eines Gewerbegebietes sowie die Ausweitung vorhandener Grünflächen.

Die Unterlagen können in dem vorgenannten Zeitraum im Internet unter www.duisburg.de/bauleitplanung öffentlich eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können nur zu den gekennzeichneten ergänzten sowie geänderten Inhalten Stellungnahmen vorgebracht und abgeben werden. Diese sind an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten und können beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden.

Die Planunterlagen sowie die ergänzenden Unterlagen können während des Auslegungszeitraums auch im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement in der Innenstadt am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25) zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Termine zur Einsichtnahme sind telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203/283-8669 sowie per E-Mail an m.mosch@stadt-duisburg.de innerhalb der Auslegungsfrist individuell zu vereinbaren. Auskünfte können nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache gegeben werden.

( Quelle : Pressemitteilung Stadt Duisburg )