Die Regelungen des heute verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes werden für die Stadt Duisburg am 24. April 2021 um 0:00 Uhr in Kraft treten. Das heißt insbesondere, dass künftig in Duisburg nach den Vorgaben des Bundes von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung gilt. Dies bedeutet, dass erstmals in der Nacht von Freitag, 23. April, auf Samstag, 24. April, ab 0:00 Uhr die Ausgangsbeschränkung einzuhalten ist. Während der Distanzunterricht in den Schulen fortgeführt wird, werden in Duisburg zudem die Kindertageseinrichtungen ab Montag, 26. April, in einen Notbetrieb wechseln.

Darüber hinaus sind die bestehenden Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie der städtischen Allgemeinverfügung, insbesondere die Maskenpflicht, weiterhin zu beachten.

Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen kostenlosen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Duisburg)