Baum- und Strauchschnitt zur Abfuhr anmelden

Um Überwuchs von Bäumen, Hecken und Sträuchern in den öffentlichen Verkehrsraum kümmern

Neukirchen-Vluyn In vielen Gärten steht am Jahresanfang der Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen auf dem Programm. Wer den Astschnitt nicht selbst häckseln und im Garten nutzen möchte, kann die Baumschnitt-Abfuhr an folgenden Tagen nutzen:
Montag,         8. März,         Revier 1- 5
Dienstag,         9. März,         Revier 6-10
Bitte die Baumschnitt-Abfuhr spätestens bis 1. März bei der Firma Schönmackers anmelden: über die Hotline 0800 1747474 oder die Internetseite der Entsorgungsfirma www.schoenmackers.de.
Die Äste bis maximal 12 cm Durchmesser müssen handlich gebündelt und auf 1,50 Meter Länge gekürzt werden. Für das Bündeln darf nur verrottbare Kordel genutzt werden. Ungebündeltes Astwerk wird nicht mitgenommen.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung auf die Regelungen zum Überwuchs von Bäumen, Hecken und Sträuchern hin: Mit Überwuchs gemeint sind Äste, Zweige und Blattwerk von Hecken, Sträuchern und Bäumen, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Dadurch können Kinder, Fußgänger und Radfahrer teils erheblich verletzt oder Fahrzeuge beschädigt werden. Auch durch überhängende, abgestorbene Äste (sogenanntes Totholz) geht eine erhebliche Gefahr aus. Totholz oder abgestorbene Bäume sind an der Grundstücksgrenze unverzüglich durch den Eigentümer zu beseitigen.
Zu beachten ist, dass
– Geh- und Radwege eine Lichtpunkthöhe von 2,50 m haben müssen,
– Fahrbahnen eine Lichtpunkthöhe von 4,50 m haben,
– Hecken und Pflanzen nur bis zur eigenen Grundstücksgrenze wachsen dürfen.
– Straßenlaternen und Verkehrszeichen immer frei von Bewuchs zu halten sind.
Um den öffentlichen Verkehr nicht zu behindern oder zu gefährden sind die Eigentümer (ggf. auch die Mieter) von Grundstücken verpflichtet, den Bewuchs an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen zu pflegen und regelmäßig zurückzuschneiden. Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken!

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Neukirchen-Vluyn)