Neukirchen-Vluyn Für das vorgenannte Bauleitplanverfahren soll ein Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Hierzu werden der Plan und die Begründung in der Zeit vom 12.07.2021 bis zum 30.07.2021 öffentlich ausgehängt.
Ziel und Zweck der Planung und wesentliche Auswirkung:
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen als Freiflächenanlage. Mit der beabsichtigten Größe der Photovoltaikanlage könnten jährlich ca. 4 Mio. kWh Strom CO²-frei erzeugt werden. Dies entspricht dem Jahresbedarf von ca. 1.100 Haushalten.
Zusätzlich soll die Nutzung für die Energieerzeugung mit einer landwirtschaftlichen Nutzung kombiniert werden. Für die zur Bebauung („Solarpark“) vorgesehenen Flächen wird unter vorausgehender artenschutzrechtlichen Untersuchung ein Pflege- und Entwicklungskonzept zur Weiternutzung der Ackerflächen im Sinne der Bestandssituation entwickelt: die Umsetzung und Sicherstellung der Ziele des Konzeptes wird durch den Vorhabenträger erfolgen.
Der Standort ist für eine Nutzung mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Sinne des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geeignet, da er sich innerhalb von 110 m neben der befestigten Fahrbahnkante der BAB 40 befindet. Damit ist eine Förderung nach EEG für die eingespeiste Energie möglich. Für die Vorhabenträgerin ist der Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zwingende Voraussetzung, um an der bundesweiten, von der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführten Photovoltaik-Freiflächenausschreibung teilnehmen zu können.
Für das Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt.
Dieser Entwurf der Bauleitplanung kann während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, eingesehen werden.
Wichtiger Hinweis für die Zeit der Corona-Pandemie:
Zur Einsicht der Unterlagen vereinbaren Sie bitte einen Termin entweder
•        online über www.neukirchen-vluyn.de (Planungsamt)
•        telefonisch unter 02845-391-0
•        oder per E-Mail info@neukirchen-vluyn.de
Die vollständigen Unterlagen können auch auf den folgenden Internetseiten eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.neukirchen-vluyn.de/de/amt61/aktuelle-beteiligungen/&nid1=16423  Bauportal
https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/
Die Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren können
•        per E-Mail an proplan@neukirchen-vluyn.de   oder
•        per Post, Stadt Neukirchen-Vluyn, Planungsamt, Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn eingereicht werden.
Der Entwurf des Umweltberichtes kann ebenfalls mit eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass schriftliche Stellungnahmen bis zum 30.07.2021 der Verwaltung vorliegen sollen.

(Quelle:Pressemitteilung Stadt Neukirchen-Vluyn)