Moers. (pst) Die Stadt Moers hält für das Rathaus und die städtischen Gebäude weiterhin an der 3G-Regel und der Maskenpflicht fest. Grundsätzlich gilt seit dem 3. April nur noch der sogenannte Corona-Basisschutz, durch den auch unter anderem die Maskenpflicht in vielen Bereichen weggefallen ist. Die Stadt Moers möchte jedoch weiterhin für die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen. „Mit diesen Maßnahmen behalten wir das Sicherheitsniveau bei, um die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in diesen herausfordernden Zeiten aufrechterhalten zu können“, erläutert Beigeordneter Claus Arndt. Die 3G-Regel und die Maskenpflicht gelten auch für das Hanns-Dieter-Hüsch-Bildungszentrum (Bibliothek und vhs), das Alte Landratsamt, das Grafschafter Museum, die Moerser Musikschule und das Schlosstheater Moers. Für Angelegenheiten des Rathauses empfiehlt die Stadtverwaltung, Termine mit den zuständigen Mitarbeitenden in den Fachbereichen abzustimmen. Zudem lassen sich viele Angelegenheiten online oder per Telefon regeln. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Internetseite der Stadt Moers www.moers.de.

Quelle: Stadt Moers